Kapitalerhöhung – Warnsignal oder Goldgrube?

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Wenn du schon etwas länger an der Börse aktiv bist, wurdest du mit dem Thema Kapitalerhöhung sicherlich schon einmal konfrontiert.

Doch was ist eine Kapitalerhöhung eigentlich genau? Ist sie ein Warnsignal oder sogar eine Chance auf ein gewinnbringendes Investment?

Nach dem Lesen dieses Blog-Artikels wirst du keine offenen Fragen mehr zum Thema haben und bei der nächsten Kapitalerhöhung genau wissen, welche Möglichkeiten du hast. Lass uns aber mit den Grundlagen beginnen:

Was ist eine Aktie und wie beschafft sich ein Unternehmen darüber Geld?

Diese, auf den ersten Blick banale Frage, können viele angehende Börsianer nicht vollumfänglich beantworten, da ihnen hier grundlegende Kenntnisse fehlen. Für das weitere Verständnis müssen wir hier also erst etwas Vorarbeit leisten:

Kurz gesagt handelt es sich bei einer börsengehandelten Aktie um ein Wertpapier, welches dem Besitzer einen Anteil an einem börsengehandelten Unternehmen verbrieft. 

Das bedeutet, dass jedem Aktieninhaber ein kleinerer oder auch größerer Anteil an dem jeweiligen Unternehmen gehört, womit dieser auch Rechte, wie beispielsweise Stimmrechte oder Anrecht auf eine Gewinnbeteiligung (Dividende) erhält.

Es ist allerdings ein weit verbreiteter Irrtum, dass Händler, mit dem Kauf einer Aktie über eine Börse, dem Unternehmen direkt Geld zur Verfügung stellen, womit dieses wirtschaften kann und im Idealfall positive Erträge erzielt. 

Ein Unternehmen, erhält nämlich nur Kapital, wenn es sich erstmalig dazu entscheidet, Aktien auszugeben (in der Regel über ein Initial Public Offering (IPO)). Dabei entscheidet es sich dafür, einen Teil seines eigenen Geschäfts zu verkaufen und erhält dafür einmalig von den zeichnenden Investoren finanzielle Mittel.

Hier ein einfaches Beispiel:

Das Unternehmen X AG befindet sich derzeit in privater Hand und möchte für sein angestrebtes Wachstum Investitionen tätigen, wofür finanzielle Mittel in Höhe von 1 Mrd. € aufgenommen werden sollen. Dazu entscheiden sich die Inhaber für einen Teilverkauf des Unternehmens über die Börse, also für ein IPO. 

Das Unternehmen soll also an einer oder mehreren Börsen gelistet werden. Für die komplizierte Abwicklung wird eine Investmentbank beauftragt. Dazu wird sich zunächst dem aktuellen Unternehmenswert gewidmet, welcher in unserem Beispiel der Einfachheit halber auf 5 Mrd. € beziffert wird. 

Wenn das Unternehmen also eine Milliarde Euro aufnehmen möchte, muss es demzufolge Eigentumsrechte in Höhe von 20% abgeben. Das Unternehmen möchte zudem, dass die ausgegebenen Aktien, aus psychologischen Gründen, einen Preis von 50,00 € pro Stück aufweisen sollen. 

Das Unternehmen wird also in gleich große Stücke zu je 50,00 € aufgeteilt. Dementsprechend können also 20 Mio. Aktien zu einem Stückpreis von 50,00  € (meistens ist es kein fest vorgegebener Wert, sondern eine Spanne) emittiert werden, welche in einer Zeichnungsfrist erworben werden können. Damit sichert sich das Unternehmen nun die angestrebten 1 Mrd. € (vorausgesetzt es finden sich genügend Käufer, die die Aktien zu diesem Preis zeichnen wollen). 

Zudem wird es weitere 80 Mio. Aktien geben, welche allerdings nicht ausgegeben werden, sondern in der Gesellschaft verbleiben (genauer gesagt werden die Aktien den jeweiligen Gesellschaftsanteilseignern zugeteilt).

Ab dem ersten Börsenhandelstag können die Aktien des Unternehmens öffentlich gehandelt werden. Dabei handeln allerdings nur die verschiedenen Händler unter sich. Das Unternehmen selbst profitiert zwar bewertungstechnisch, wenn seine Aktien bspw. für 55,00€ statt für 50,00€ gehandelt werden, es ist aber nicht so, dass es für diesen Aufschlag direkt mehr Geld in der Kasse zur Verfügung hätte.

Es ist zudem wichtig zu verstehen, dass die Anzahl der öffentlich gehandelten Aktien immer gleich bleibt. Wir haben also immer 20 Mio. Aktien im Umlauf – der sogenannte Free Float oder auch Streubesitz. Diese Anzahl kann sich nicht verändern, solange die Händler sich die Anteile nur untereinander an der Börse hin- und herschieben.

Damit sich die Anzahl verändert, müsste das Unternehmen selbst Aktienrückkaufprogramme tätigen, einen Aktiensplit durchführt oder aber im Zuge einer erneuten Kapitalbeschaffung neue Aktien emittieren. Damit kommen wir nun zum eigentlichen Thema.

Die Kapitalerhöhung

Wie der Name schon vermuten lässt, erhöht das Unternehmen damit seine finanziellen Mittel. Dies kann über unterschiedlichste Wege vonstattengehen. So kann eine Kapitalerhöhung beispielsweise innen finanziert sein (z.B. durch eine Umverteilung des Gewinns) oder aber außen finanziert werden (z.B. durch das Begeben von Anleihen).

Es gibt noch viele weitere Möglichkeiten, eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Auf diese hier im Einzelnen einzugehen, würde aber den Rahmen dieses Artikels bei weitem sprengen.

Wir wollen uns jetzt mit einer sehr häufig auftretenden Form der Kapitalerhöhungen auseinandersetzen. 

Die Ausgabe neuer Aktien an die Öffentlichkeit durch eine “ordentliche Kapitalerhöhung”

Wie du dir vielleicht schon denken kannst, werden dabei weitere Teile des Unternehmens an die breite Öffentlichkeit veräußert. Der Vorteil für das Unternehmen bei dieser Methode liegt darin, dass es neue Gelder aufnehmen kann, über dessen Verwendung es mehr oder weniger frei bestimmen kann.

Nachteilig ist, dass der Besitz an der Gesellschaft dadurch verringert wird, was aber auf das operative Business erstmal keine größeren Auswirkungen hat.

Es ergibt sich aber ein Nachteil für Bestandsaktionäre. Die bestehenden Aktien werden “verwässert”, da durch die Ausgabe neuer Aktien der Wert der alten Aktien sinkt. Besaß man mit einer Aktie zuvor also 1/ 100.000.000 Anteil am Unternehmen, ist es nach der Emission vlt. nur noch 1/102.000.000 oder gar noch weniger. Der Wert des eigenen Unternehmensanteils sinkt also.

Trotzdem muss eine Kapitalerhöhung per se nichts Schlechtes sein. Je nachdem, wie dieses Kapital verwendet wird, kann sich ein hoher sogenannter Return on Investment (ROI) ergeben, was gleichbedeutend damit ist, dass das investierte Kapital hoch verzinst wird.

Kapitalerhöhungen aus Sicht von Anlegern

Unter Bestandsaktionären sorgen Kapitalerhöhungen im ersten Moment oft für Unmut, da die eigenen Anteile am Unternehmen hierdurch verwässert werden.

Aus diesem Grund fallen Aktienkurse nach Ankündigung einer Kapitalerhöhung häufig erst einmal.

Inhaber der Altaktien bekommen nach Bekanntgabe der Kapitalerhöhung oft die Möglichkeit, neue Aktien zu einem meist deutlich günstigerem Preis zu zeichnen. Das ermöglicht es ihnen, den Durchschnittspreis ihrer Altaktien zu senken und somit der Verwässerung entgegenzuwirken.

Dafür werden in der Zeichnungsphase Bezugsrechte ausgegeben, welche es dem Inhaber erlauben, eine bestimmte Anzahl neuer Aktien zu einem bestimmten Preis kaufen zu dürfen, welcher in der Regel deutlich unter dem Börsenkurs am Tag der Bekanntgabe liegt. 

Diese Bezugsrechte sind oftmals handelbar. Es ist also möglich, seine Bezugsrechte über die Börse zu verkaufen und damit Erträge zu erzielen, wenn man sie nicht ausüben möchte.

Wie oben bereits beschrieben führt die Ankündigung einer Kapitalerhöhung aber in vielen Fällen dazu, dass der Aktienkurs zunächst Schwäche aufzeigt und sich über den Zeitraum der Zeichnung dem Emissionspreis der neuen Aktien annähert.

Durch diesen Kursverfall sinkt dann gleichzeitig auch der Wert der Bezugsrechte, da deren Ausübung wirtschaftlich dann weniger attraktiv ist. 

Ein kurzes Beispiel dazu:

Es macht mehr Sinn eine Aktie für 45,00 € zu beziehen, wenn der offizielle Kurs bei 50,00 € steht als, wenn er bei 45,50 steht.

In diesem Fall würde es also häufig Sinn machen, seine Bezugsrechte zeitnah nach Erhalt zu veräußern und seine Bestandsaktien zu verkaufen.

Nach der offiziellen Emission der neuen Aktien ist hingegen oftmals der Stimmungstiefpunkt erreicht und es kommt zu einer Erholung des Kurses. Dies kann aus Sicht eines Traders einen guten Einstieg mit einem geringen CRV darstellen.

Wie immer an der Börse ist dieser Ablauf natürlich nicht in Stein gemeißelt und von Kapitalerhöhung zu Kapitalerhöhung unterschiedlich. Es spielt eben eine große Rolle, warum das Unternehmen eine Kapitalerhöhung durchführt und wie viel Vertrauen Anleger in die Zukunft des Unternehmens haben.

Du siehst aber, welche Nischen man sich in seinem persönlichen Handel suchen kann, wenn man erstmal die Grundlagen des Börsenhandels verstanden hat. Mit der Auswahl des richtigen Brokers, der einem den Leerverkauf von Aktien ermöglicht, ist es sogar möglich dieses System noch weiter zu verfeinern.

Fazit

Du siehst also, dass eine Kapitalerhöhung per se erst einmal nichts Schlechtes ist und du auf verschiedene Arten von Ihr profitieren kannst. Es kann sich dabei lohnen, nach Bekanntgabe der Kapitalerhöhung schnell die eigenen Möglichkeiten abzuwägen und ggf. aktiv zu werden, bevor der Börsenkurs sich stark verändert. Je mehr Zeit man dabei verstreichen lässt, desto mehr Investoren bekommen von der Kapitalerhöhung Wind und reagieren darauf.

Ob du nun deine Bezugsrechte in Anspruch nimmst, sie verkaufst, dich von deinen Aktienbeständen trennst oder das Unternehmen vielleicht sogar shortest (leerverkaufst), rund um Kapitalerhöhungen lassen sich viele interessante Anlagestrategien bauen.

Wenn du beim Lesen des Artikels festgestellt hast, dass du beim Thema Börsenhandel noch etwas dazu lernen kannst, dann ist es vielleicht Zeit, sich einen Profi an die Seite zu holen, um in Zukunft systematisch von Anlagechancen an den internationalen Finanzmärkten zu profitieren.

Mein Team und ich stehen dir dafür jederzeit zur Seite, wenn du willst. Trag dich dafür am besten gleich »hier« für ein kostenloses Erstberatungsgespräch ein und wir schauen gemeinsam, wie wir dich und deinen Handel auf das nächste Level heben können.

Über den Autor:

Jens Rabe

Jens Rabe

Jens Rabe ist Gründer und Geschäftsführer der Rabe Unternehmensgruppe. Gemeinsam mit seinem Team hilft er Unternehmern, Selbstständigen und leitenden Angestellten zu einem regelmäßigen Einkommen an der Börse.
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Jens Rabe ist Gründer und Geschäftsführer der Rabe Unternehmensgruppe. Gemeinsam mit seinem Team hilft er Unternehmern, Selbstständigen und leitenden Angestellten zu einem regelmäßigen Einkommen an der Börse.

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